Neben den Elternbeiträgen, die gemäß § 23 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt erhoben werden, verpflichten sich die
Personensorgeberechtigten des Kindes zur Zahlung eines monatlichen Kitabeitrags an den Trägerverein. Neben den Elternbeiträgen, die gemäß § 23 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)von dem Träger der
öffentlichen Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt erhoben werden, verpflichten sich die Personensorgeberechtigten des Kindes zur Zahlung eines monatlichen Kitabeitrages an den Trägerverein. Dieser
Kitabeitrag besteht aus Vereinsbeitrag und Essensgeld.
Die Satzung liefert die Basis unserer Vereinsarbeit und legt die Rahmenbedingungen der Vereinsaktivitäten fest.