Die Mitgliedschaft in unserem Verein
Beiträge
Neben den Elternbeiträgen, die gemäß § 23 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt erhoben werden, verpflichten sich die Personensorgeberechtigten des Kindes zur Zahlung eines monatlichen Kitabeitrags an den Trägerverein.
Dieser Kitabeitrag besteht aus Vereinsmitgliedschaft und Essensgeld. Eine Übersicht der Kosten des Vereins finden Sie hier.
Beendigung des Vertrages:
Der Verein hat die Möglichkeit, nach wiederholtem vereinsschädigendem Verhalten einer Familie, die Mitgliedschaft, sowie den Kitaplatz innerhalb einer Monatsfrist zu kündigen.
Die Eltern können ihre Vereinsmitgliedschaft und den Kitaplatz mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Vor dem Ende des Kitajahres besteht eine Kündigungssperrfrist von 3 Monaten. Das heisst, dass Eltern, die ab April des Jahres einen Kitaplatz ungekündigt innehaben, diesen in jedem Fall bis zum 31. Juli des Jahres behalten.
Bei der Einschulung eines Kindes erlischt automatisch der Anspruch auf den Kitaplatz.

